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Garantie & Gewährleistung bei Laptops

Wenn der Laptop kurz nach dem Kauf defekt ist, stellt sich die Frage: Greift die Garantie? Oder die Gewährleistung? Viele Verbraucher verwechseln diese beiden Begriffe. Hier erklären wir die Unterschiede und Ihre Rechte.

Gewährleistung: Ihr gesetzliches Recht

Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und gilt bei jedem Kauf:

Bei einem Gewährleistungsanspruch haben Sie zunächst Recht auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung). Erst wenn das scheitert, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

Garantie: Freiwillige Herstellerleistung

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers:

Was ist nicht abgedeckt?

Weder Garantie noch Gewährleistung greifen bei:

Verliere ich meine Garantie durch eine freie Reparatur?

Ein weit verbreiteter Irrglaube: Eine Reparatur durch einen unabhängigen Dienstleister führt nicht automatisch zum Verlust der Herstellergarantie. Solange die Reparatur sachgemäß durchgeführt wird und der beanstandete Defekt nicht durch die freie Reparatur verursacht wurde, bleibt Ihr Garantieanspruch bestehen.

Wenn Garantie und Gewährleistung abgelaufen sind

Nach Ablauf der Fristen müssen Sie die Reparatur selbst bezahlen. Hier kommt Laptop-Doktor ins Spiel: Wir bieten faire Preise für alle Reparaturen – oft deutlich günstiger als der Herstellerservice. Kostenlose Diagnose und unverbindlicher Kostenvoranschlag inklusive.

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